Versorgung mit Psychotherapie könnte sich ab 2014 leicht verbessern

Der Gesetzgeber hat die zum 31.12.2013 auslaufende Regelung in § 101 Abs. 4 SGB V, wonach mindestens 1/4 der zur Behandlung von Kassenpatienten zugelassenen Psychotherapeuten in einem Planungsbereich Ärzte sein müssen, abgeändert.

Ab 2014 können bundesweit knapp 280 Sitze, die bislang für ärztliche Psychotherapeuten reserviert waren, auch an psychologische Psychotherapeuten vergeben werden, wenn sich kein Arzt darauf bewirbt. Die für Ärzte reservierten Sitzzahlen sollen dabei weiterhin erhalten bleiben.

Über die Ärztequote wurde im Vorfeld kontrovers diskutiert. Berufsverbände kritisierten, dass dadurch die Versorgungsproblematik insbesondere in ländlichen Regionen verschärft wird, da es kaum niederlassungswillige ärztliche Therapeuten gäbe und überdies beide Berufsgruppen Patienten mit den gleichen Erkrankungen (und denselben Verfahren) behandeln. Andererseits sei angesichts der Zunahme psychosomatischer Erkrankungen eine Doppelqualifikation als Arzt und Psychotherapeut nützlich.

Aus Sicht der Patienten ist diese Neuregelung in jedem Fall zu begrüßen, wird sich dadurch die Wartezeit auf einen Therapieplatz und damit die psychotherapeutische Versorgung von Kassenpatienten insgesamt jedenfalls ein wenig verbessern.

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