Wohnungseigentum

WohnungseigentumWir beraten und vertreten Sie in allen Fragestellungen rund um das Wohnungs- oder Teileigentum.

Das Wohnungseigentumsrecht regelt eine Rechtsmaterie, die aufgrund des in Deutschland vorhandenen Bestands an Eigentumswohnungen auch in unserer anwaltlichen Beratungspraxis eine große Rolle spielt.

Für den Normalbürger, aber ebenso den fachlich nicht spezialisierten Juristen stellt es aufgrund seiner Besonderheiten und einer starken richterrechtlichen Prägung häufig ein Buch mit sieben Siegeln dar:

  • Was sind die Folgen eines Beschlusses der Wohnungs- bzw. Teileigentümer in der Eigentümerversammlung? Muss oder kann der einzelne Eigentümer hiergegen rechtlich vorgehen?
  • Was muss bei der Anfechtung eines Beschlusses der Eigentümerversammlung beachtet werden?
  • Welche Befugnisse und/oder Pflichten hat der Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft?
  • Welche Veränderungen in oder am Hause muss ein Wohnungs- oder Teileigentümer hinnehmen?
  • Kann ein Wohnungseigentümer eine Instandsetzung, Sanierung oder Modernisierung des Gebäudes oder von Gebäudeteilen durch und von der Gemeinschaft verlangen?
  • Gehören Räumlichkeiten und Flächen zum Gemeinschaftseigentum oder aber zum  Sondereigentum?
  • Welche Rechte und Pflichten gehen mit Sondernutzungsrechten einher?

Derartige und auch andere Fragen lassen sich nicht sämtlich pauschal beantworten.

Denn neben den allgemeinen rechtlichen Vorgaben durch Gesetz, insbesondere das Wohnungseigentumsgesetz (kurz: WEG), und Rechtsprechung spielen die konkreten Besonderheiten der jeweiligen Gemeinschaft eine ganz maßgebliche Rolle für die  Beurteilung der Rechtslage im Einzelfall. Insbesondere die jeweilige Teilungserklärung, die Gemeinschaftsordnung sowie auch gefasste Beschlüsse und gegebenenfalls Vereinbarungen der Wohnungs- und Teileigentümer untereinander bedürfen hierbei einer sorgfältigen Prüfung.

Zur Klärung von solchen oder ähnlichen Fragen sowie auch bei Streitigkeiten hierüber sind wir  beratend und auch vertretend – sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich – gerne behilflich.

Auch bei der Begründung von Wohnungseigentum oder der Umwandlung von Immobilien in Wohnungseigentum stehen wir Ihnen als Berater zur Verfügung.

Zu unseren Mandanten gehören sowohl Eigentümer als auch professionelle Verwalter bzw. Verwaltungen und Verwaltungsgesellschaften.

Bei Fragen zu unserem Beratungsangebot im Wohungseigentumsrecht können Sie jederzeit unverbindlich Kontakt mit uns aufnehmen.

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