Bundesverfassungsgericht: Ehegattensplitting auch für Homo-Ehe

Das Bundesverfassungsgericht hat am 06.06.2013 entschieden, daß der Steuervorteil des Ehegattensplittings auch für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften gelten muß. Für die Ungleichbehandlung fehle es „an hinreichend gewichtigen Sachgründen“, so daß der Gesetzgeber nun verpflichtet ist, hier eine Neuregelung – rückwirkend zum 1. August 2001 – zu schaffen. Eingetragene Lebenspartner, deren Steuerfestsetzung noch nicht bestandskräftig ist, können ab diesem Zeitpunkt die Anwendung des Splittingverfahrens beanspruchen.

 

Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen ein verbessertes Angebot zu präsentieren. Mit der weiteren Nutzung stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen ein verbessertes Angebot zu präsentieren. Mit der weiteren Nutzung stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Nähere Informationen rund um das Thema "Cookies" und "Datenschutz" finden Sie unter der Schaltfläche "Datenschutzhinweise" auf der Hauptseite unseres Internetangebotes.

Schließen