Vorbereitungsassistenten eines Zahnarztes können Arbeitnehmer sein

Ein sog. Vorbereitungsassistent, der in die Praxis eines Zahnarztes eingegliedert ist, kann Arbeitnehmers sein. Das gilt jedenfalls dann, wenn eine 40-Stunden-Woche, eine feste monatliche Vergütung, Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall mehr ...

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